Durchführungsvereinbarung
1 Veranstaltungsdaten
1.1 Veranstaltungsbezeichnung
Veranstaltungsname: Stark wie ein Löwe - Kids
Veranstaltungsnummer: 2024_1
Veranstaltungsbezeichnung: SweL_Kids
Veranstaltungsort: Clubhaus FC Büderich
Straße Hausnr.: Am Eisenbrand 45
PLZ Ort: 40667 Meerbusch
1.2 Durchführungsort
Clubhaus FC Büderich
1.3 Altersgruppe
6 – 10 Jahre
In begründeten Ausnahmefällen ist in Absprache mit „Svenja Lucas Resilienztraining & Coaching“ die Zuordnung des Kindes in eine andere Altersgruppe möglich.
1.4 Wochentag
Dienstag oder Donnerstag
1.5 Preis
Monatlich 59,00€, zahlbar bis zum letzten Werktag des Vormonats vor Kursbeginn an:
Svenja Lucas Resilienztraining & Coaching
IBAN DE60 1203 0000 1035 8105 46
1.6 Beginn der Veranstaltung
Ab September 2024 fortlaufend dienstags und Donnerstag um 15:30. Ein Start ist jederzeit möglich.
1.7 Anmeldung und Mindestlaufzeit
Die Anmeldung wird bei minderjährigen Teilnehmern durch den Erziehungsberechtigten durchgeführt.
Die Mindestlaufzeit beträgt 3 Monate und ist danach mit einer Vorlaufzeit von 1 Monat zum
Monatsende kündbar.
Bei Anmeldung wird eine einmalige Anmeldegebühr von 30€ erhoben.
1.8 Ende der Veranstaltung
Ab September 2024 fortlaufend dienstags und donnerstags um 16:30.
Die Kinder werden am Ende der Veranstaltung durch eine erziehungsberechtigte Person oder durch eine schriftlich zur Abholung berechtigte Person vom Durchführungsort abgeholt. Bitte beachten Sie dazu die Vereinbarungen zur Abholungsberechtigung unter Punkt 5 dieser Durchführungsvereinbarung.
2 Wichtige Durchführungshinweise
2.1 Speisen und Getränke
Wir bitten darum, den Kindern für den Kurs Wasser mitzugeben und keine Süßigkeiten, sowie
zuckerhaltige Getränke.
2.2 Kleidung
Erforderlich ist einfache und bequeme (Sport-) Kleidung, sowie Hausschuhe.
Sonstiges spezielles Schuhwerk ist nicht notwendig.
3 Leistungen
3.1 Leistungsinhalte
Persönlichkeitsentwicklung im Kurs Stark wie ein Löwe - Kids.
Hier lernen die Kinder mit Spiel und Spaß:
- Lösungsstrategien für die häufigsten Konflikte
- Kommunikationstechniken
- Methoden zur Stärkung des Selbstbewusstseins und Selbstvertrauens
- Techniken zur Selbstbehauptung und -verteidigung
- Methoden zum Aufbau der inneren Widerstandsfähigkeit/Resilienz
3.2 Betreuung durch spezifisch geschulte Trainer und Trainerinnen
Unsere Trainerinnen sind erfahrene und zertifiziert ausgebildete Fachkräfte.
4 Aufsichtspflicht
4.1 Übertragung der Aufsichtspflicht
Die Erziehungsberechtigten übertragen für die Dauer der Veranstaltung die Aufsicht des Kindes auf die
Betreuer des Angebots.
4.2 Anweisungen der Betreuer
Die Erziehungsberechtigten haben ihr Kind in Kenntnis gesetzt, dass es den Anweisungen der Betreuer
Folge zu leisten hat.
4.3 Ärztliche Behandlung
Die Erziehungsberechtigten sind damit einverstanden, dass im Falle eines medizinischen Notfalls und
einer daher notwendigen ärztlichen Behandlung sämtliche Maßnahmen, die von einem
hinzugezogenen Arzt für dringend erforderlich gehalten werden, an dem Kind vorgenommen werden
dürfen.
4.4 Unerlaubte bzw. ordnungswidrige Einzelaktionen des Kindes
Die Erziehungsberechtigten sind sich bewusst, dass die Betreuer für unerlaubte bzw. ordnungswidrige
Einzelaktionen des Kindes keine Verantwortung tragen. Für diese Fälle entbinden die
Erziehungsberechtigten den Veranstalter von der Haftung im Rahmen der Aufsichtspflicht.
4.5 Haftpflichtversicherung
Die Erziehungsberechtigten versichern, dass das Kind haftpflichtversichert ist.
4.6 Lebensmittelunverträglichkeiten und Allergien
Die Erziehungsberechtigten versichern, dass Sie dem Veranstalter alle für die Aufsichtspflicht
relevanten Informationen zu Lebensmittelunverträglichkeiten und Allergien des Kindes bei der
Anmeldung oder rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn (mindestens 2 Tage vor Beginn) schriftlich oder
per E-Mail mitgeteilt haben. Die Erziehungsberechtigten versichern, dass Sie „Svenja Lucas
Resilienztraining & Coaching“ immer sofort schriftlich (per E-Mail) über Veränderungen informieren.
4.7 Informationen zu notwendigen Medikamenten
Die Erziehungsberechtigten versichern, dass Sie dem Veranstalter alle für die Aufsichtspflicht relevanten Informationen zu notwendigen Medikamenten, die das Kind zwingend einnehmen muss, bei der Anmeldung oder rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn (mindestens 2 Tage vor Beginn) schriftlich (per E-Mail) mitgeteilt haben. Die Erziehungsberechtigten versichern, dass Sie „Svenja Lucas Resilienztraining & Coaching“ immer sofort schriftlich (per E-Mail) über Veränderungen informieren.
4.8 Für die Betreuung des Kindes persönliche, wichtige Informationen
Die Erziehungsberechtigten versichern, dass Sie dem Veranstalter alle für die Aufsichtspflicht relevanten Informationen zum Verhalten des Kindes, bei der Anmeldung oder rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn (mindestens 2 Tage vor Beginn) schriftlich (per E-Mail) mitgeteilt haben. Dazu gehören zum Beispiel Informationen über Ernährungsbesonderheiten, Familiensituation, soziale Schwierigkeiten, Zahnspange tragen, Behinderung etc. Die Erziehungsberechtigten versichern, dass Sie „Svenja Lucas Resilienztraining & Coaching“ immer sofort schriftlich (per E-Mail) über Veränderungen informieren.
5 Abholvereinbarungen
5.1 Abholberechtigung vom Durchführungsort
Die Erziehungsberechtigten versichern, dass nur eine „Svenja Lucas Resilienztraining & Coaching“ bekannte, erziehungsberechtige Person selbst, eine uns bei der Anmeldung im Anmeldeformular genannte abholberechtigte Person, oder eine durch eine unterschriebene „Svenja Lucas Resilienztraining & Coaching-Abholberechtigung“ autorisierte Person das Kind zur festgelegten Abholzeit vom Durchführungsort abholen wird.
Wollen Sie eine weitere Person zur Abholung von der Veranstaltung berechtigen, geben Sie bitte der abholenden Person die hier unter Punkt 6 vorliegende Abholberechtigung unterschieben zum Abholen mit.
5.2 Keine abholberechtigte Person beim Veranstaltungsende am Veranstaltungsort
Sollte eine abholende Person nicht die erziehungsberechtigte Person sein oder keine vom Erziehungsberechtigten unterschriebene Abholberechtigung mit sich führen, werden die Trainer telefonisch versuchen, die erziehungsberechtigte Person zu erreichen. Sollten die Trainer die erziehungsberechtigte Person nicht erreichen, übernimmt der Erziehungsberechtigte alle Kosten, die bei der persönlichen Begleitung des Kindes nach Hause entstehen. Stundenlohn Trainer 30.- € + Fahrgeld.
5.3 Abholberechtigte Person kommt zur Abholung zu spät zum Durchführungsort
Sollte die abholberechtigte Person mehr als 5 Minuten zu spät zur Abholung erscheinen, behalten wir uns vor, für die weitere anfallende Betreuungszeit pauschal einen Stundensatz von 30.- € zu berechnen.